Wir freuen uns über Deine Spende

Geldspenden

Auch wenn unsere Aktivitäten von Ehrenamtlichen leben, kommen wir nicht ohne Geld aus. Für die verschiedenen Projekte oder für schnöde Raummiete benötigen wir laufend Gelder.

Für uns ist es am einfachsten, wenn wir die Gelder nach Bedarf (als ungebundene Spende) verwenden können.

 

Geldspenden an den Verein bitte auf folgendes Konto:

Volksbank Bergedorf 

IBAN: DE11 2019 0109 0019 7689 31

Sportfonds

Sport integriert! Sport ist international, fließende Deutschkenntnisse sind nicht ausschlaggebend für ein gutes Zusammenspiel. Wenn Geflüchtete in die bestehenden Mannschaften aufgenommen werden, geschehen interkulturelle Begegnungen ganz von allein. Doch darf man dabei den finanziellen Aspekt nicht aus den Augen verlieren. Minderjährige können über das Förderprogramm „Kids in die Clubs“ eine kostenfreie Vereinsmitgliedschaft bekommen, für Erwachsene gibt es so ein Programm leider nicht.

Mithilfe deiner Spende können wir Mitgliedsbeiträge für Erwachsene gemeinsam finanzieren!

Verwendungszweck: SPORTFONDS

Zuwendungsnachweis fürs Finanzamt

Der eingetragene Verein Bergedorfer für Völkerverständigung ist nach dem jüngsten uns zugegangenen Bescheid des Finanzamtes Hamburg-fNord, St.-Nr. 17 / 402 / 05036, vom 26.12.2017 wegen Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und 

Vertriebene als steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaft-steuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbe-steuer befreit. Spenden an den Verein Bergedorfer für Völkerverständigung sind gemäß § 10 b Abs. 1 EStG steuerlich abzugsfähig.

Für Spenden bis 200 Euro im Jahr ist oben stehendes ein Vereinfachter Zuwendungsnachweis zur Vorlage beim Finanzamt, den Du zusammen mit dem Zahlungsbeleg mit Deiner Steuererklärung beim Finanzamt vorlegst. Hast Du in einem Jahr insgesamt über 200 Euro an uns gespendet, ist zur Anerkennung beim Finanzamt eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Vordruck erforderlich, die wir bei Bedarf gern ausstellen.