Auch wenn unsere Aktivitäten von Ehrenamtlichen leben, kommen wir nicht ohne Geld aus. Für die verschiedenen Projekte oder für schnöde Raummiete benötigen wir laufend Gelder.
Für uns ist es am einfachsten, wenn wir die Gelder nach Bedarf (als ungebundene Spende) verwenden können.
Geldspenden bitte auf folgendes Konto:
SerrahnEINS e. V.
DE88 2005 0550 1503 1566 20
Für einen Jahresbeitrag von 36 Euro (oder gerne mehr) wirst du bei uns Mitglied. Damit unterstützt du nicht nur unsere Arbeit, sondern kannst dich auch aktiv bei uns im Vorstand oder in den verschiedenen Arbeitsgruppen engagieren und Projekte und Veranstaltungen mit gestalten.
Jedes Vereinsmitglied soll selbst entscheiden, wie hoch der eigene Mitgliedsbeitrag sein soll –
mindestens aber 36 Euro im Jahr.
Du kannst die Beitrittserklärung einfach ausdrucken oder online an uns schicken!
Durch ein Vermächtnis kannst Du unserem Verein - und damit den Menschen, die wir unterstützen - über den eigenen Tod hinaus helfen.
Da jedoch jeder Erbfall sehr individuell ist und die gesetzliche Erbfolge nicht einfach umgangen werden kann, empfehlen wir die juristische Beratung eines Notars bei der Erstellung des Testaments oder Vermächtnisses.
Der eingetragene Verein Bergedorfer für Völkerverständigung ist nach dem jüngsten uns zugegangenen Bescheid des Finanzamtes Hamburg-Nord, St.-Nr. 17 / 402 / 05036, vom 20.08.2020 wegen Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene als steuerbegünstigt, gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Spenden an den Verein Bergedorfer für Völkerverständigung sind gemäß § 10 b Abs. 1 EStG steuerlich abzugsfähig.
Für Spenden bis 300 Euro im Jahr ist oben stehendes ein Vereinfachter Zuwendungsnachweis zur Vorlage beim Finanzamt, den Du zusammen mit dem Zahlungsbeleg mit Deiner Steuererklärung beim Finanzamt vorlegst. Hast Du in einem Jahr insgesamt über 300 Euro an uns gespendet, ist zur Anerkennung beim Finanzamt eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Vordruck erforderlich, die wir bei Bedarf gern ausstellen.